Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

§ 1 Leitung

Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er wird bei seiner Verhinderung von Mitgliedern des Vorstandes vertreten.

§ 2 Tagesordnung

Nach Eröffnung der Sitzung wird die Tagesordnung verlesen. Die Mitglieder haben im Anschluss an die Verlesung die Möglichkeit, Anmerkungen und Rückfragen zu stellen. Falls die Versammlung keinen anderen Beschluss fasst, wird an der vorgegebenen Reihenfolge der Tagesordnung festgehalten.

§ 3 Wortmeldungen

Der Versammlungsleiter erteilt den Mitgliedern in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort. Der Leiter kann die Redezeit begrenzen. Vor einer Aussprache soll regelmäßig zunächst der Antragsteller gehört werden. Unqualifizierte Äußerungen hat der Versammlungsleiter zu rügen. Bei Wiederholung ist dem Redner für diesen Tagesordnungspunkt das Wort zu entziehen. Der Versammlungsleiter hat auch die Möglichkeit, Störer aus dem Saal zu verweisen oder andere geeignete Maßnahmen zu treffen.

§ 4 Verspätete Anträge

Abstimmungen erfolgen entweder durch Handzeichen (offene Abstimmung) oder schriftlich durch Stimmzettel (geheime Abstimmung). Ein Antrag auf schriftliche Abstimmung kann von jedem Mitglied gestellt werden. Er ist angenommen, wenn mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder für dieses Verfahren ist. Der Vorstand hat für ausreichende Stimmzettel zu sorgen.

§ 5 Geltung

Diese Geschäftsordnung gut nur insoweit, als in der Satzung keine entgegenstehende Regelung besteht

§ 6 Ende der Versammlung

Zum Abschluss der Mitgliederversammlung wird die 1 Strophe des Schalker Vereinsliedes gesungen.

 

Olfen, 03.07.2012

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